Allgemeine Geschäftsbedingungen der dataPad GmbH
zur Betreuung der dataPad® GO Multiplattform SaaS Business Lösung der dataPad GmbH. (Stand: 01.06.2025)
zur Betreuung der dataPad® GO Multiplattform SaaS Business Lösung der dataPad GmbH. (Stand: 01.06.2025)
1. Vertragsumfang und Gültigkeit
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der dataPad GmbH, Inkustrasse 1-7 / Stg. 6, 3400 Klosterneuburg, FN 484101p (kurz AN), als Betreiber der dataPad® SaaS Business Lösung, und dem Auftraggeber (AG). Aufträge sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vom AN bestätigt wurden und gelten im Umfang der Auftragsbestätigung. Einkaufsbedingungen des AG gelten nicht. Angebote des AN sind freibleibend und unverbindlich.
2. Leistungen und Prüfung
2.1. Gegenstand eines Auftrags: dataPad® Base / Portal und deren zugehörigen Module sowie die dataPad® App. Consultant, Projektleitung, Services und IT -Dienstleistungen sowie der Verkauf von Hardware und Software.
2.2. Der AN sorgt für den reibungslosen Betrieb der dataPad® Apps in Verbindung mit der dataPad®-Base/Portal. Programmtechnische Änderungen und Updates werden mind. einmal jährlich im Zuge der dataPad Jahresupdates an den AG gesendet. Der AN übernimmt auf Wunsch des AG die grafische Aufbereitung von Informationen / Drucksorten des AG zu den Stundensätzen laut aktueller Preisliste des AN.
2.3. Der AN sorgt im Rahmen der Auftragsvereinbarung, für die Hilfestellung bei allen Anliegen und Anwendungsmöglichkeiten der dataPad® App, der dataPad Base/Portal und deren Zusatzmodulen. Der AG nominiert eine kompetente Kontaktperson für die Durchführung der Auftragsvereinbarung mit dem AN. Sie erreichen uns über ZOOM, MS-Teams, Google Meets, per Telefon oder per Mail von Mo. bis Do. von 09:00 –16:30 und Fr. von 09:00 – 13:00.
2.4. Gegenstand eines Auftrags kann weiters sein: Ausarbeitung von Organisationskonzepten, Detailanalysen, Individualisierung von digitalen Workflows in Verbindung mit dataPad, Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte, Beratung, Programmwartung, Formularerstellung und Prozess-Scripting, Errichtung von Schnittstellen, Anbindung an Drittsysteme und sonstige IT-Dienstleistungen.
2.5. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte oder personalisierten Workflows mit Formularen erfolgt nach Art und Umfang der vom AG vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmitteln. Wird vom AG innerhalb einer Testumgebung im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Daten beim AG.
2.6. Grundlage für die Erstellung von Individualisierungen und –formularen, ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der AN gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der AG zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom AG auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisveränderungen führen.
2.7. Individuelle Programm-adaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene dataPad-Paket einer Abnahme spätestens 2 Wochen ab Lieferung durch den AG. Diese Abnahme wird schriftlich vom AG bestätigt (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit). Lässt der AG den genannten Zeitpunkt verstreichen, so gilt die gelieferte Programmadaptierung, Individualprogrammierung oder Formulare als abgenommen. Der AG ist nicht berechtigt die Abnahme solcher Leistungen wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
2.8. Der AG sorgt selbst für die benötigten Endgeräte (Tablets / Smartphones) und lädt die dataPad®-App auf die Endgeräte. Der AG trifft angemessene Vorkehrungen (Strom – AKKU – Versorgung, Internetanschluss,) für den reibungslosen Betrieb der dataPad® App. Internetgebühren, die ggfs. für die Online-Anbindung der dataPad®-App notwendig sind trägt der AG.
2.9. Dem AG stehen für die Datenarchivierung in der dataPad® Base / Portal ein Basis-Speicherplatz von 20 GB während der gesamten Vertragslaufzeit zur Verfügung. Bei Überschreitung wird der AG vom AN schriftlich informiert. Eine Erweiterung des online-Speicherplatzes ist kostenpflichtig und jederzeit möglich. Diese kann monatlich als auch jährlich beim AN gebucht werden.
2.10. Wartungsgebühr für Updates/Upgrades. Als Update wird die technische Neuerung der dataPad® App in der selben Releasestufe ( z.B. V 2.65 auf V 2.83 u.s.f) bezeichnet. Ein Upgrade ist die technische Neuerung von einer Releasestufe auf die nächste (z.B. 8.1 auf 9.0). Im Rahmen der obligatorischen Wartungsgebühren werden Updates und Upgrades automatisch an den AN ausgeliefert und verpflichtend für den dataPad® App User diese durchzuführen. Support kann nur für letztgültige Releasestufe geleistet werden. Telefonsupport Service Level 1 als Ersthilfestelle sind in der monatlich vereinbarten Lizenzgebühr enthalten.
Service-level 2 gilt als Ursachenrecherche und Lösungsfindung und ist kostenpflichtig.
2.11. Für die Anpassung eventueller Schnittstellen der hauseigenen Programme des AN hat der AN selbst zu sorgen. Im Rahmen der monatlichen Servicepauschale für die dataPad® API-Schnittstelle, in der jeweils aktuellen Standardversion, von € 50,00 steht dem AG der vom AN gewährte Support (Telefon, Mail, Zoom, MS-Teams) zu den genannten Supportzeiten Mo – Do. 09:00 – 14:00, Fr. 09:00 – 13:00 zur Verfügung. In der Servicepauschale nicht beinhaltet sind Individualprogrammierung und Erweiterungen der dataPad® API-Schnittstelle zum jeweils hauseigenen Programm des AN. Diese werden gesondert angeboten und in Rechnung gestellt.
2.12. Für Individualprogrammierungen wird ein gesonderter Wartungsvertrag abgeschlossen.
3. Lieferung
3.1. Der AN ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Die angestrebten Liefertermine können nur dann eingehalten werden, wenn der AG zu den vom AN angegebenen Terminen die notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungspflicht nachkommt. Sofern der AG seinen angegebenen Terminen nicht nachkommt, kann der AN auch ohne Fertigstellung den vereinbarten Preis geltend machen.
3.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der AN berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten des AN liegen, entbinden den AN von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die in der Auftragsvereinbarung / gezeichnetes Angebot / Auftrag genannten Preise verstehen sich in Euro, exklusive Umsatzsteuer und gelten für die Zahlungsart Abbuchung. Abweichende Zahlungsweisen sind im Einzelfall zu vereinbaren.
4.2. Der Gesamtrechnungsbetrag für die Basislaufzeit und etwaige Verlängerungen ist sofort fällig. Dem Kunden wird mit Vertragsabschluss eingeräumt, die Gesamtforderung in gleichbleibend hohen der Laufzeit entsprechenden monatlichen Raten zins- und kostenfrei zu begleichen (Factoring, Leasing). Abweichende Vereinbarungen in Form von Jahreszahlung sind möglich.
4.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B: innerhalb der dataPad SaaS Business-Lösung und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der AN berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung an den AG zu legen.
4.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
4.5. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung/Leistung bzw. Vertragserfüllung durch den AN. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den AN, die laufenden Arbeiten /Leistungen einzustellen und den gesamten Vertragsumfang fällig zu stellen. Alle damit verbundenen Kosten, insbesondere Mahnspesen sowie Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß entfallen auf den AG.
5. Abtretung und Datenübermittlung
5.1. Der AN ist berechtigt, Forderungen aus dem Vertrag an ein Factoringunternehmen oder einen Dritten abzutreten und die dafür erforderlichen Daten zu übermitteln. Die Rechnungsstellung erfolgt über den Gesamtpreis der beauftragten Leistungen. Das Factoringunternehmen kann dem AG eine Ratenzahlung (z. B. in 48 gleichen Raten) anbieten, wofür eine gesonderte Vereinbarung zwischen dem AG und dem Factoringunternehmen erforderlich ist. Der AN erteilt dem Factoringunternehmen eine Einzugsermächtigung.
6. Datenschutz / Geheimhaltung
6.1. Der AN sowie seine Unterauftragnehmer verpflichten sich zur Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG). Mitarbeitende des AN sind gemäß § 15 DSG zur Vertraulichkeit verpflichtet.
6.2. Sofern im Rahmen der Nutzung der dataPad® SaaS Business Lösung personenbezogene Daten durch den AN im Auftrag des AG verarbeitet werden, agiert der AN als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. In diesem Fall ist zwischen dem AG (Verantwortlicher) und dem AN eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) abzuschließen.
6.3. Als Unterauftragnehmer für das Hosting und den technischen Betrieb der dataPad® Base / Portal kommen derzeit folgende Unternehmen zum Einsatz: IT-Park, FN 255945s (Managed Hosting bei Vienna Data Center), Toscom GmbH, FN 581695i (Managend Hosting bei Hetzner Online.com) Der AN behält sich vor, diese durch gleichwertige Dienstleister zu ersetzen. Über Änderungen wird der AG rechtzeitig informiert.
6.4. Der AG ist für die rechtmäßige Erhebung, Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Der AN und seine Unterauftragnehmer prüfen die datenschutzrechtliche Zulässigkeit nicht. Der AG stellt den AN und dessen Unterauftragnehmer im Falle von Verstößen Schad- und klaglos.
6.5. Für die Datensicherheit lokal gespeicherter Inhalte auf Endgeräten des AG (z. B. Tablets, Smartphones) ist ausschließlich der AG verantwortlich. Dazu zählt auch die Absicherung durch geeignete technische Maßnahmen (z. B. Passwörter, Verschlüsselung, sichere Übertragung) sowie die Unterweisung der eigenen Mitarbeitenden im Sinne der DSGVO.
7. Urheberrecht und Nutzung
7.1. Der AG hat ein befristetes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen und ist nicht berechtigt, die dataPad®-Base/Portal deren Zusatzmodule sowie die dataPad® App zu kopieren und/oder in irgendeiner anderen Nutzungsform als der Vertraglichen zu verwenden. Die Urheberrechte stehen ausschließlich der dataPad GmbH zu.
7.2. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den AG ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des AG bei der Herstellung von Individualprogrammierungen werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte der dataPad GmbH zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individuallösungen nach Teillieferungen gemäß Punkt 3 muss eine Mängelrüge schriftlich dokumentiert an den AN erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der AG dem AN alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
8.2. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom AN zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom AN durchgeführt.
8.3. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom AG zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom AN gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom AG selbst oder von dritter Seite vorgenommen wurden.
8.4. Ferner übernimmt der AN keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
8.5. Für individualisierte Anpassungen (z.B.: Endpunkte API, Fieldmapping bei Formularen,…) in der dataPad® SaaS Business-Lösung die durch eigene Mitarbeiter oder Programmierer des AG bzw. Dritter nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den AN.
8.6. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung von einem bereits bestehenden Umfang der dataPad® SaaS Business-Lösung ist, bezieht sich die Gewährleistung lediglich auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
8.7. Der AN übernimmt keinerlei Haftung für einen bestimmten Erfolg durch die Nutzung von dataPad® SaaS Business-Lösung.
8.8. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des AG, insbesondere für den Fall von Funktionsstörungen werden ausgeschlossen. Der AG stellt sicher, dass Schulungs-, oder Workshoptermine eingehalten werden.
8.9. Der AN erbringt die vertraglich zugesicherten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers – dies gilt auch für sämtliche Leistungen seiner MitarbeiterInnen und Subauftragnehmer.
8.10. Der AN leistet für die von ihm erbrachten Leistungen dafür Gewähr, dass sie frei von Rechten Dritter sind, sodass die vertraglich zugesicherten Rechtspositionen des AG durch Rechte Dritter nicht beeinträchtigt sind.
8.11. „Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, ausgenommen bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Der AN haftet nur für vorsätzliche und grob fahrlässig verschuldetet Verletzungen der übernommenen Pflichten. Für diesen Fall erklärt sich der AG ausdrücklich damit einverstanden, dass die Ersatzpflicht für den entstandenen Schaden inklusive indirekter Schäden sowie Folgekosten durch den AN auf die Höhe von maximal 12 Monaten der dataPad® Lizenzgebühren beschränkt ist.
9. Loyalität
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von MitarbeiterInnen, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.
10. e-commerce
Der Auftraggeber ist bis auf jederzeitigen Widerruf einverstanden, dass sie per Email Werbung und Informationen über Produkte und Services von dataPad GmbH erhält.
dataPad GmbH / Tel.: +43 1 236 99 55-16 / Email: office@datapad.at / Web: www.datapad.at / FN 484101p / UID ATU 72875347
Firmenanschrift: Donaupark Klosterneuburg – Inkustraße 1 – 7, Haus 6 / 1 OG. / Top 1
11. Vertragsdauer, Kündigung, Rechtsnachfolge
11.1. Vom Zeitpunkt der, dem AG, zur Verfügung stehenden Login Daten zur dataPad®Base / Portal oder daraus erweiterte Programmmodul können die Leistungen des AN dem AG in Rechnung gestellt werden.
11.2. Beginn der Vertragsdauer ist der Stichtag der erstmaligen Verrechnung von dataPad Lizenzgebühren. Dann gilt für beide Vertragspartner eine Vertragsdauer von 4 Jahren.
11.3. Wird vom AG nicht 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
11.4. Wird das Unternehmen des AG (z.B. Veräußerung,…) von einem Nachfolger übernommen, so verpflichtet sich der AG, die Rechte und Pflichten aus der gegenständlichen Vereinbarung an den Nachfolger zu übertragen.
11.5. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht vorgesehen und kann nur aus Kulanz seitens des AN stattgegeben werden.
11.6. Der AN behält sich vor, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum jeweils Monatsletzten aufzukündigen, wenn die weitere Betreuung der dataPad® SaaS Business-Lösung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr gesichert werden kann.
11.7. Bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung durch den AG (gemäß Pkt. 4, Pkt.7) ist der AN berechtigt, die Erbringung der vertraglichen Leistungen sofort einzustellen. Der AG hat in diesem Fall keine Ersatzansprüche für allfällige Aufwendungen im Zusammenhang mit dataPad®. Der AN hat weiters das Recht einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe der restlichen Vertragslaufzeit zu verrechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt davon unberührt.
11.8. Beide Vertragsparteien werden diese Vereinbarung durch Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge auf ihre Rechtsnachfolger übertragen. Die jeweils andere Partei ist von einem derartigen Rechtsübergang unverzüglich schriftlich zu informieren.
11.9. Sobald der Vertrag rechtkräftig gekündigt wurde, verpflichtet sich der AG, die Software unverzüglich zu löschen bzw. zu deinstallieren sowie etwa erstellte Kopien zu vernichten.
11.10. Auf Wunsch können die in der dataPad® Base / Portal abgelegten PDFs (Daten) kostenpflichtig auf einen externen Datenträger dem ehemaligen AG übergeben werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden sämtliche Daten (PDFs) aus einem Vertragsverhältnis nach 3 Monate nach Vertragsende kostenpflichtig gelöscht. Die Kosten übernimmt der ehemalige AG.
12. Wertsicherung, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
12.1. Sämtliche Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste der dataPad GmbH. Die Vertragsparteien vereinbaren eine Wertsicherung des vereinbarten Entgelts. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Die Indexanpassung erfolgt jährlich zum aktuell angegebenen Indexwert.
12.2. Der AN kann jeweils nach Ablauf von 12 Monaten die Pflegegebühren zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen zusätzlich zum VPI erhöhen. Bei einer Erhöhung um mehr als 5% verpflichtet sich der AN, die tatsächliche Kostensteigerung auf Anfrage nachzuweisen.
12.3. Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Korneuburg.
12.4. Es gelten die AGB der dataPad GmbH. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages können jederzeit vom AN vorgenommen werden und sind, auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Sie bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformverhältnisses ist auch nur unter Einhaltung der Schriftform wirksam. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung erfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Firmenanschrift :
Inkustraße 1-7 / Haus 6 / 1.OG
3400 Klosterneuburg, AUT
Tel.: +43 1 236 99 55-16
Email: office@datapad.at
Web: www.datapad.at
FN 484101p / UID ATU 72875347