Allgemeine Geschäftsbedingungen der dataPad GmbH

zur Betreuung der SaaS dataPad® Lösung sowie für IT-Dienstleistungen der dataPad GmbH (Stand per 01.07.2024)

1. Vertragsumfang und Gültigkeit
Die AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der dataPad GmbH, Inkustraße 1-7 / 6 / 1.OG, 3400 Klosterneuburg, FN 484101p (kurz Auftragnehmer AN) als Betreiber von dataPad® und dem Auftraggeber (kurz AG). Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom AN schriftlich mittels Auftragsbestätigung angenommen wurden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Einkaufsbedingungen des AG werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind freibleibend.

 

2. Leistungen und Prüfung
2.1. Gegenstand eines Auftrags: App. Services und IT- Dienstleistungen sowie der Verkauf von Hardware und Software.
2.2. Der AN sorgt für den reibungslosen Betrieb der dataPad® App (Android / webforms) in Verbindung mit der dataPad®-Base.
Programmtechnische Änderungen und Updates werden mind. einmal jährlich im Zuge der dataPad Jahresupdates an den AG gesendet. Der AN übernimmt auf Wunsch des AG die grafische Aufbereitung von Informationen/Drucksorten des AG zu den Stundensätzen laut aktueller Preisliste des AN.
2.3. Der AN sorgt im Rahmen der Auftragsvereinbarung, für die Hilfestellung bei allen Anliegen und Anwendungsmöglichkeiten der dataPad® App (Android / webforms) und der dataPad Base / mobile office. Der AG nominiert eine kompetente Kontaktperson für die Durchführung der Auftragsvereinbarung mit dem AN. Sie erreichen uns über ZOOM, Microsoft Teams, Telefon oder per Mail von Mo. bis Do. von 08:30 –16:00 und Fr. von 08:30 – 13:00.
2.4. Gegenstand eines Auftrags kann auch sein: Ausarbeitung von Organisationskonzepten, Detailanalysen, Erstellung von Individualprogrammen, Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte, Beratung, Programmwartung, Formularwesen und sonstige IT-Dienstleistungen.
2.5. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte, Programmen oder personalisierten Formularen erfolgt nach Art und Umfang der vom AG vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmitteln. Wird vom AG innerhalb eines Testaccounts im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Daten beim AG.
2.6. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen und –formularen, ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der AN gegen
Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der AG zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom AG auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisveränderungen führen.
2.7. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Paket einer Abnahme spätestens 2 Wochen ab Lieferung durch den AG. Diese Abnahme wird schriftlich vom AG bestätigt (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit). Läßt der AG den genannten Zeitpunkt verstreichen, so gilt die gelieferte Software oder Formulare als angenommen. Der AG ist nicht berechtigt die Abnahme von Software und Formularen wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
2.8. Der AG sorgt selbst für die benötigten Endgeräte (Tablets / Smartphones auf Android / webforms) und lädt die dataPad®-App auf die Endgeräte. Der AG trifft angemessene Vorkehrungen (Stromversorgung, Internetanschluss,) für den reibungslosen Betrieb der dataPad® App. Internetgebühren, die ggfs. für die Online-Anbindung der dataPad®-App notwendig sind trägt der AG.
2.9. Dem AG stehen für die Datenarchivierung in der dataPad Base ein Basis-Speicherplatz von 20 GB während der gesamten Vertragslaufzeit zur Verfügung. Bei Überschreitung wird der AG vom AN schriftlich informiert. Eine Erweiterung des online-Speicherplatzes ist kostenpflichtig und jederzeit möglich. Diese kann monatlich als auch jährlich beim AN gebucht werden.
2.10. Wartungsgebühr für Updates/Upgrades. Als Update wird die technische Neuerung der dataPad App in der selben Releasestufe ( z.B. V 2.65 auf V 2.83 u.s.f) bezeichnet. Ein Upgrade ist die technische Neuerung von einer Releasestufe auf die nächste (z.B. 8.1 auf 9.0). Im Rahmen der obligatorischen Wartungsgebühren werden Updates und Upgrades automatisch an den AN ausgeliefert. Support kann nur für letztgültige Releasestufe geleistet werden. Wartung der SaaS dataPad® Produktlinie und Telefonsupport sind in der monatlich vereinbarten Lizenzgebühr enthalten.
2.11. Für die Anpassung eventueller Schnittstellen der hauseigenen Programme des AN hat der AN selbst zu sorgen. Im Rahmen der monatlichen Servicepauschale für die dataPad® API-Schnittstelle, in der jeweils aktuellen Standardversion, von € 50,00 steht dem AG der vom AN gewährte Support (Telefon, Mail, Zoom, Skype, Microsoft-Teams) zu den genannten Supportzeiten (Pkt. 2.3.) zur Verfügung. In der Servicepauschale nicht beinhaltet sind Individualprogrammierung und Erweiterungen der dataPad® API-Schnittstelle zum jeweils hauseigenen Programm des AN. Diese werden gesondert angeboten und in Rechnung gestellt.

3. Lieferung
3.1. Der AN ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Die angestrebten Liefertermine können nur dann eingehalten werden, wenn der AG zu den vom AN angegebenen Terminen die notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungspflicht nachkommt. Sofern der AG seinen angegebenen Terminen nicht nachkommt, kann der AN auch ohne Fertigstellung den vereinbarten Preis geltend machen.
3.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der AN berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten des AN liegen, entbinden den AN von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die in der Auftragsvereinbarung / Auftrag genannten Preise verstehen sich in Euro, exklusive Umsatzsteuer und gelten für die Zahlungsart Abbuchung. Abweichende Zahlungsweisen sind im Einzelfall zu vereinbaren.
4.2. Der Gesamtrechnungsbetrag für die Basislaufzeit und etwaige Verlängerungen ist sofort fällig. Dem Kunden wird mit Vertragsabschluss eingeräumt, die Gesamtforderung in gleichbleibend hohen der Laufzeit entsprechenden monatlichen Raten zins- und kostenfrei zu begleichen (Factoring, Leasing). Abweichende Vereinbarungen in Form von Jahreszahlung sind möglich.
4.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B: Individuelle Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der AN berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung an den AG zu legen.
4.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
4.5. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung/Leistung bzw. Vertragserfüllung durch den AN. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt den AN, die laufenden Arbeiten /Leistungen einzustellen und den gesamten Vertragsumfang fällig zu stellen. Alle damit verbundenen Kosten, insbesondere Mahnspesen sowie Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß entfallen auf den AG.

5. Abtretung und Datenübermittlung
5.1. Der Anbieter ist berechtigt, seine Forderung gegenüber dem AG aus einem Vertrag an ein Factoringunternehmen (oder einen weiteren Dritten) abzutreten. Zu diesem Zweck darf der AN die zur Abwicklung der Forderungsabtretung benötigten Daten an das Factoringunternehmen (oder einen weiteren Dritten) übermitteln. Die Rechnungsstellung durch das Factoringunternehmen erfolgt über den Gesamtpreis der für die jeweilige Vertragslaufzeit beauftragten Leistungen. Das Factoringunternehmen bietet dem AG die Möglichkeit, den Gesamtpreis in 48 gleichhohen Raten auszugleichen. Hierzu schließt der AG nach Rechnungsstellung eine gesonderte Vereinbarung mit dem Factoringunternehmen. Der AN wird dem Factoringunternehmen eine schriftliche Einzugsermächtigung erteilen.

6. Datenschutz / Geheimhaltung
6.1. Der AN und sein Unterauftragnehmer (IT-Dienstleister it-park FB 255945s) werde im Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich des AN und seinen Unterauftragnehmer erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen. Der AN verpflichtet insbesondere seine MitarbeiterInnen, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
6.2. Der AN und sein Unterauftragnehmer, sind nicht verpflichtet, die Zulässigkeit (z.B.: illegale, rechtswidrige Daten) der vom AG in Auftrag gegebenen Datenverarbeitungen im Sinne datenschutzrechtlicher Vorschriften zu prüfen. Die Zulässigkeit sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung und Überlassung von personenbezogenen Daten an den AN und seinem Unterauftragnehmer sowie der Verarbeitung solcher Daten durch den AN oder seinem Unterauftragnehmer müssen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfüllen und sind vom AG sicherzustellen.
Insbesondere hat der AG sicherzustellen, dass der Zugriff auf bzw. die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (einschließlich emails) des AG, seinen MitarbeiterInnen oder Dritter durch den AN und seinem Unterauftragnehmer keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen verletzt und hält der AG den AN und seine Unterauftragsnehmer diesbezüglich in jedem Fall schad- und klaglos.
6.3. Der AG hat selbst für die Datensicherheit von lokal auf den Tablets / Smartphone abgespeicherte Daten und Formulare zu sorgen und insbesondere seine MitarbeiterInnen im Sinne der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu unterweisen. (Datensicherung –Passwortgeschützt für lokal abgespeicherte Daten, Emailversand,…) und hält den AG diesbezüglich schad- und klaglos.

7. Urheberrecht und Nutzung
7.1. Der AG hat ein befristetes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen und ist nicht berechtigt, die dataPad®-App zu kopieren und/oder in irgendeiner anderen Nutzungsform als der Vertraglichen zu verwenden. Die Urheberrechte stehen ausschließlich der dataPad GmbH zu.
7.2. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den
AG ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des AG bei der Herstellung der Programme werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte der dataPad GmbH zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

8. Gewährleistung und Haftung
8.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individuallösungen nach Teillieferungen gemäß Punkt 3 muss eine Mängelrüge schriftlich dokumentiert an den AN erfolgen. Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der AG dem AN alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
8.2. Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom AN zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom AN durchgeführt.
8.3. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom AG zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom AN gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängel, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom AG selbst oder von dritter Seite vorgenommen wurden.
8.4. Ferner übernimmt der AN keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
8.5. Für Programme die durch eigene Programmierer des AG bzw. Dritter nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung
durch den AN.
8.6. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
8.7. Der AN übernimmt keinerlei Haftung für einen bestimmten Erfolg durch die Nutzung von dataPad® . Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des AG, insbesondere für den Fall von Funktionsstörungen werden ausgeschlossen. Der AG stellt sicher, dass Schulungs-, oder Workshoptermine eingehalten werden.
8.8. Der AN erbringt die vertraglich zugesicherten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers – dies gilt auch für sämtliche Leistungen seiner MitarbeiterInnen und Subauftragnehmer. Der AN leistet für die von ihm erbrachten Leistungen dafür Gewähr, dass sie frei von Rechten Dritter sind, sodass die vertraglich zugesicherten Rechtspositionen des AG durch Rechte Dritter nicht beeinträchtigt sind.

 

9. Loyalität
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von MitarbeiterInnen, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.

 

10. e-commerce
Der Auftraggeber ist bis auf jederzeitigen Widerruf einverstanden, dass sie per Email Werbung und Informationen über Produkte und Services von dataPad GmbH erhält.

11. Vertragsdauer, Kündigung, Rechtsnachfolge
11.1.  Vom Zeitpunkt der, dem AG, zur Verfügung stehenden Login Daten eines SaaS dataPad® Programmes  oder Programmmodul gilt für beide Vertragspartner eine Vertragsdauer von 4 Jahren.
11.2. Wird vom AG nicht 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
11.3. Wird das Unternehmen des AG (z.B. Veräußerung,…) von einem Nachfolger übernommen, so verpflichtet sich der AG, die Rechte und Pflichten aus der gegenständlichen Vereinbarung an den Nachfolger zu übertragen.
11.4. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht vorgesehen und kann nur aus Kulanz seitens des AN stattgegeben werden.
11.5. Der AN behält sich vor, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum jeweils Monatsletzten aufzukündigen, wenn die weitere Betreuung der Standardausstattung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr gesichert werden kann.
11.6. Bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung durch den AG (gemäß Pkt. 4, Pkt.6) ist der AN berechtigt, die Erbringung der vertraglichen Leistungen sofort einzustellen. Der AG hat in diesem Fall keine Ersatzansprüche für allfällige Aufwendungen im Zusammenhang mit dataPad®. Der AN hat das Recht einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe der restlichen Vertragslaufzeit. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
11.7. Beide Vertragsparteien werden diese Vereinbarung durch Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge auf ihre Rechtsnachfolger übertragen. Die jeweils andere Partei ist von einem derartigen Rechtsübergang unverzüglich schriftlich zu informieren.
11.8.  Sobald der Vertrag rechtskräftig gekündigt wurde, verpflichtet sich der AG, die Software unverzüglich zu löschen bzw. zu deinstallieren sowie etwa erstellte Kopien zu vernichten.

12. Wertsicherung, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
12.1. Sämtliche Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste der dataPad GmbH. Die Vertragsparteien vereinbaren eine Wertsicherung des vereinbarten Entgelts. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarte Verbraucherpreisindex 2021 oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl.  Die Indexanpassung erfolgt jährlich zum aktuell angegebenen Indexwert.
12.2. Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Korneuburg/ Niederösterreich.
12.3. Es gelten die AGB der dataPad GmbH. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages können jederzeit vom AN vorgenommen werden und sind, auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Sie bedürfen der Schriftform. Die Aufhebung des Schriftformverhältnisses ist auch nur unter Einhaltung der Schriftform wirksam. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.

 

13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung ersetzt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

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