in Deutschland
Förderungen zur Digitalisierung eröffnen DIE Gelegenheit mit der dataPad® Business Lösung, sämtliche analoge Arbeitsprozesse in digitale Workflows zu transformieren.
Förderungen zur Digitalisierung sollen Unternehmen bei der Umsetzung von Investitionen in die digitale Infrastruktur und einer prozessübergreifenden Weiterentwicklung der (bestehenden) Geschäftsprozesse unterstützen. Die perfekte Gelegenheit, Ihre analogen Prozesse zu digitalisieren und dem Klemmbrett endgültig Lebewohl zu sagen.
Gerne informieren wir unsere Follower über neue, interessante Förderungen.
Eine umfassende Förderung zur Digitalisierung ist gefragt!
… und dataPad® als SaaS Business Lösung bietet Ihnen eine Software zur Auftragsplanung + einer Doku App für Ihr Team. Die Anbindung an ein ERP Systems steigern den Mehrwert Ihres Digitalisierungsprojektes 😊
Was bringt Ihnen das? Ihr Investment wird:
Hausverwaltungen, Facility-Management, Ziviltechnikbüros sowie KMU im Bereich Anlagentechnik profitieren bereits von den vielen Vorteilen der dataPad® SaaS Business Lösung.
Die mobile Darstellung und Erfassung aller erforderlichen Daten beschleunigt die Prozesse enorm und gibt deutlich mehr Flexibilität im Field – Service. dataPad® kann an jedes bestehende ERP-Programm angebunden werden.
Automatisierter Datenaustausch für hohe Effizienz im betrieblichen Ablauf.
Gewinnen auch Sie bessere und standardisierte Daten zur Weiterverarbeitung und profitieren Sie von einer signifikanten Zeitersparnis.
Übersicht der Digitalisierungsförderungen 2024
Unten angeführt finden Sie eine Liste mit den aktuellen Förderportalen, rund um die Themen Digitalisierung und Innovation, welche in Deutschland angeboten werden.
Förderungen zur Digitalisierung in Deutschland
Überblick
(Standort: ganz Deutschland)
„go-digital“
Zuschuss bis 16.500€, 50 % Förderquote
Das Förderprogramm für Digitalisierungsmaßnahmen “go-digital” des BMWI erhalten Unternehmen mit höchstens 99 Mitarbeiter*innen und einem einen maximalen Umsatz von bis zu 20.000.000€. Das Programm bezuschusst Beratungsleistungen für Projekte, welche die IT-Sicherheit, die digitale Markterschließung oder die Digitalisierung von Geschäftsprozessen transformiert. Es werden maximal 30 Beratertage mit einem Höchstsatz von 1.100€ gefördert. Die Beratung darf bei go-digital ausschließlich durch autorisierte Dienstleister geschehen. Der Großteil unserer Partner besitzt diese Zertifizierung und darauf sind wir sehr stolz. Melden Sie sich bei uns und wir vermitteln Ihnen einen Partner mit go-digital Zertifizierung!
Falls Sie das Förderprogramm go-digital interessant finden, können Sie in unserem Artikel „go-digital – Staatliches Förderprogramm“ mehr darüber lesen.
„BAFA – Förderung unternehmerischen Know-Hows“
Zuschuss bis 2.800€, bis zu 80 % Förderquote
Das BAFA-Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland bei der Finanzierung professioneller Beratungen. Ziel ist es, Betriebsabläufe, Personalstruktur und Produktkalkulation zu optimieren. Antragsberechtigt sind KMU mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme unter 43 Millionen Euro. Auch neu gegründete Unternehmen und Nebenerwerbsunternehmer können teilnehmen. Die Förderung soll die langfristige Unternehmenssicherung erleichtern, indem sie die Kosten für professionelle Beratungen teilweise deckt.
„BIG Digital“
Zuschuss bis 550.000€, 50 % Förderquote
Das Land Brandenburg unterstützt mit Ihrem Innovationsgutschein „BIG“ sowohl die Konzeption als auch die Umsetzung Ihrer Digitalisierungsmaßnahmen.
Die Unternehmen können hierbei für die Beratung und das Training bis zu 50.000€ und für die letztliche Implementierung 500.000€ erhalten. Die Beratung als auch die Schulung ist auf 6 Monate begrenzt förderfähig. Die Implementierung ist auf 36 Monate förderfähig.
„Digitalisierung in Kultureinrichtungen für eine zukunftssichere Erholung nach der COVID-19-Pandemie“
Zuschuss mindestens 200.000€ bis höchstens 1.500.000€, 100 % Förderquote, Förderung als Zuschuss
Zur Erholung von Rückschlägen der COVID-19-Pandemie fördert das Land Brandenburg Kultureinrichtungen bei der Digitalisierung. Genauer gesagt erhalten Sie die Förderung für die Schulung und Qualifikation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Implementierung der neuen digitalen Infrastruktur (Paket Schulung) oder für Beratungsdienstleistungen zur Vorbereitung und Umsetzung von Digitalprozessen sowie für die Beschaffung und Integration von digitaler Infrastruktur und die Ausarbeitung von digitalen Angeboten (Arbeitspaket Infrastruktur/ Implementierung)
Bei der Investitionen können folgende kulturelle Einrichtungen Zuschüsse erhalten:
- kommunale und nichtwirtschaftliche Kultureinrichtungen
- Einrichtungen der kulturellen Bildung und der Soziokultur
- Veranstalter von Musik- und Theaterfestspielen
- Stiftungen des öffentlichen Rechts, aus dem Bereich Kultur
Der Sitz oder die Niederlassung der Kultureinrichtung muss im Land Brandenburg liegen. Außerdem müssen noch weitere Bedingungen erfüllt werden, denn Sie müssen unter anderem den Zugang zu Veranstaltungen barrierefrei gestalten, soweit das Investitionsvorhaben dies zulässt. Hinzu kommt, dass ihre Einrichtung der Öffentlichkeit kostenlos oder zu geringen Entgelten zugänglich sein muss, wobei der Eintritt maximal 50% der Leistungskosten entsprechen darf. Des Weiteren benötigen Sie zur Antragstellung ein Konzept, welches Bedarf und Ziele des Projektes beschreibt.
„Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0“ („Bremen – Digitalisierung“)
Zuschuss bis 5.000€, 50 % Förderquote
Das Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0 unterstützt KMU für Beratungen in Themengebieten der Digitalisierung, wie beispielsweise Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud Anwendungen.
Das Förderprogramm übernimmt dabei 50 % der anfallenden Kosten und erlaubt dabei einen Zuschuss von bis zu 5.000€.
Wichtig ist allerdings, dass die Fachkraft ein*e vorab geprüfte*r Unternehmensberater*innen ist. Es ist möglich, auf eine Vorauswahl von Berater*innen zurückzugreifen.
„Digitaler ReSTART“
Zuschuss bis 17.000€, Förderquote 30-40%
Digitaler ReSTART soll Unternehmer der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige, welche wirtschaftliche Einbrüche aufgrund der Corona-Pandemie erlitten haben, bei der Investition in Zukunftstechnologien und digitale Kompetenzen unterstützen. Dabei werden spezifisch drei Bereiche von Digitalisierungsvorhaben gefördert:
- Verbesserung von Arbeits- und Produktionsprozessen und -verfahren
- Erhöhung der IT-Sicherheit
- Qualifizierungsmaßnahmen für Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien
Für Kleinst- und kleine Unternehmen sowie Freiberufler und Freiberuflerinnen liegt die Förderquote bei 40%, bei mittleren Unternehmen bei 30%. Die Bagatellgrenze liegt bei 1.000€.
„Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen“
Zuschuss bis 10.000€, 50 % Förderquote
Das Land Hessen fördert KMU bei der digitalen Transformation ihrer Produktions- und Arbeitsprozesse und der Verbesserung der IT-Sicherheit. Das Förderprogramm adressiert kleine und mittlere Unternehmen sowie freie Berufe.
Eine Förderung kann ab zuwendungsfähigen Sachausgaben in Höhe von 4.000€ erfolgen. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung sind nur die Nettokosten förderfähig.
Die Antragstellung für den Digital-Zuschuss erfolgt in vier Schritten:
- Förderaufrufe der WiBank
(Bewerbungstermine: 29.03, 24.06, 31.08) - Bewerbung für den Digital-Zuschuss innerhalb von 24h
- WiBank wählt Unternehmen per Zufallsverfahren
- Offizielle Bewerbung mit Ihren Unterlagen
„Unternehmensinvestitionen für Neugründungen und Anpassungen im Bereich Digitalisierung“ (DigiTrans RL M-V)
Zuschuss bis 50.000€, 35-50 % Förderquote
Das DigiTrans-Förderprogramm unterstützt KMU und Start-ups bei:
- Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen mit dem Schwerpunkt digitaler Geschäftsmodelle
- Umstellung von analogen auf digitale Prozesse
- Einstiegs- und Umstiegsinvestitionen mit Schwerpunkten im Bereich der Sicherheit, in der Informationstechnologie und im Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads
Die Förderquoten sind hierbei erneut abhängig von der Größe des Unternehmens.
Die Förderquote muss auf 8.000 – 20.000€ förderfähige Ausgaben angerechnet werden. In Ausnahmefällen darf der Betrag auf bis zu 100.000€ ausgeweitet werden, wodurch das Unternehmen 50.000€ erhält. Diese hohe Summe setzt allerdings ein umfangreiches Konzept im Rahmen der Beantragung voraus.
„Digitalbonus Niedersachsen“
Zuschuss bis 10.000€, 30-50 % Förderquote
Das Förderprogramm für Digitalisierung von Niedersachsen fördert KMU und Start-ups für:
- Informations- und Kommunikationshardware
- Software und Softwarelizenzen
- Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit
Dabei bekommen kleine und kleinste KMU eine Subvention in Höhe von 50 % der anrechnungsfähigen Ausgaben. Mittelgroße KMU erhalten einen Zuschuss, welcher. 30 % der anrechnungsfähigen Ausgaben beträgt.
Der Maximalbetrag des Zuschusses beträgt jedoch immer 10.000€. Wichtig ist außerdem, dass die Bagatellgrenze (minimaler Betrag der anrechnungsfähigen Ausgaben) bei 2.500€ liegt.
Richtlinie DigitalHub. Niedersachsen
Zuschuss bis 500.000€, 50-90 % Förderquote
Das Förderprogramm Richtlinie DigitalHub. Niedersachsen fördert alle Vorhaben, die:
- Digitale Geschäftsmodelle entwickeln.
- Sichere und datenschutzkonforme IT-Strukturen in Netzwerken schaffen.
- Personalmanagement in der digitalen Arbeitswelt gestalten.
- Prototypen im Rahmen von kooperativen Digitalisierungsprojekten ausarbeiten.
Dabei erhalten Unternehmen, die dem Artikel 27 AGVO angehören, 50 % der anrechnungsfähigen Ausgaben bezuschusst. Der maximale Zuschuss beträgt 500.000€.
Unternehmen, welche der De-minimis-verordnung zugehörig sind, erhalten 90 % der Ausgaben bezuschusst und maximal 200.000€.
Dabei müssen die Unternehmen bei dem Aufbau von sogenannten “Digital-Hubs” beteiligt sein. Dabei dürfen die Mittel auch nur für jene verwendet werden.
Die Bagatellgrenze liegt in jedem Fall bei 25.000€.
„Mittelstand innovativ und Digital – Digitalisierung“
Zuschuss bis 15.000€, 30-50 % Förderquote
Der Gutschein MID-Digitalisierung fördert KMU sowohl für die Analyse als auch die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen. Dabei sind die Schwerpunkte der Förderung:
- Intelligente Anwendungen, welche das Potenzial digitaler Prozesse durch Datenerfassung sowie dessen Verarbeitung fördern. (Bspw. KI)
- Vernetzende Maßnahmen für Maschinen und die Produktion (Industrie 4.0)
Das Förderprogramm kann dabei für die Beauftragung gewerblicher Berater*innen und Dienstleister eingesetzt werden.
Die Förderquote richtet sich nach der Größe der Unternehmen.
„DIGIBOOST“
DIGIBOOST ist ein branchenübergreifendes Förderprogramm des Bundeslands Rheinland-Pfalz zur Unterstützung des Digitalisierungsprozesses von KMU. Dabei sind Förderquoten von bis zu 75% möglich.
Förderfähig sind dabei:
- Investitionen in Digitalisierung von Produktion und Verfahren
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
- Digitalisierung von Geschäftsmodellen und Vertriebskanälen in der Betriebsstätte
Gefördert werden KMU mit bis zu 100 Mitarbeiter*innen.
Die Förderquote ist von der Größe des Unternehmens abhängig und berechnet sich wie folgt:
Berücksichtigt werden Vorhaben ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 4.000,00 EUR, die bis spätestens 15 Monate nach Erlass des Zuwendungsbescheides durchgeführt und beendet werden.
„Maßnahmen zur Digitalisierung für Kleinstunternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen“ (DigitalStarter Saarland)
Zuschuss bis 10.000€, 20-35 % Förderquote
Der DigitalStarter Saarland setzt sich für KMU mit Digitalisierungsvorhaben ein. Das Förderprogramm für Digitalisierung unterstützt dabei:
- Die Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Hard- und Software)
- Die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, insbesondere durch notwendige Hard- und Software
- Die mit den vorgenannten Vorhaben verbundenen Dienstleistungen einschließlich der Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme
- Schulungen der Mitarbeiter*innen zu den angeschafften digitalen Systemen durch externe Anbieter
Dabei richtet sich die Höhe der Förderquote nach der Größe des Unternehmens.
Die Bagatellgrenze liegt in jedem Fall bei 5.000€.
„Mittelstandsförderung – B.II.3 – Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Informationsschutz“
Zuschuss bis 50.000€, 50 % Förderquote
Die Mittelstandsförderung des Freistaats Sachsen fördert KMUs mit folgenden Vorhaben:
E-Business-Projekte:
- Planung, Konzipierung und Vorbereitung
- Technische Realisierung, Erwerb von Soft- und notwendiger Hardware
- Investition in die betriebliche Praxis einschließlich Schulung.
Projekten des Informationsschutzes:
- Schutzbedarfsfeststellung
- Umsetzung der Handlungsempfehlungen
Sie könnten innerhalb des Förderprogramms Ihren Fördersatz um 10 Prozentpunkte erhöhen, indem Sie während der Projektlaufzeit tarifgebunden sind oder eine tarifgleiche Vergütung zahlen.
Das Förderprogramm beschränkt sich dabei auf größtmöglich fünf Beratungstage, welche mit 450€ maximal bezuschusst werden können. Der Rest des maximalen Zuschusses von 50.000€ könnte dann für Fremdleistungen bei der technischen Umsetzung oder der Anschaffung projektspezifischer Soft- und Hardware beantragt werden. Qualifizierungsmaßnahmen und Schulungen für die Einführung neuer Systeme sind mit höchstens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben förderfähig.
Sie können innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren einen Zuschuss für jeweils ein E-Business- und ein Informationsschutz-Projekt erhalten.
„Digitalbonus Thüringen“
Zuschuss bis 15.000€, 50 % Förderquote
Thüringen beabsichtigt die Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen mit Ihrem Förderprogramm Digitalbonus Thüringen. Folglich übernehmen Sie:
- Digitalisierung von Betriebsprozessen
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
- Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen
- Förderung für Ausgaben für Hardware und Software einschließlich der Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und IT-Systemen
Wichtig ist, dass sich die Bagatellgrenze bei 5.000€ befindet, wodurch Projekte, bei denen die anrechnungsfähigen Ausgaben nicht unter 5.000€ liegen dürfen.
Zusammen in eine digitale Zukunft
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Verpassen Sie nicht die Gelegenheit Ihr Unternehmen fit für die digitale Zukunft zu machen. Wir stehen bereit, um Ihnen den Übergang zu erleichtern und Ihr Unternehmen auf die nächste Stufe zu bringen. 🚀